Garantieerklärung

Laundry Pro 2.0

I. Garantiezeitraum

Der Garantiezeitraum beträgt 12 Monate ab Lieferdatum, außer auf dem Datenblatt ist eine andere Garantiezeit beworben.

II. Garantiebedingungen

Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit dem Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich unserer Garantie erstreckt sich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten während dieses Zeitraums Materialfehler oder Herstellungsfehler an der von Ihnen erworbenen Ware auftreten, so gewähren wir Ihnen im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbetrieb, bei dem Sie das Gerät erworben und die Rechnung erhalten haben.

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch:

  • normalen Verschleiß
  • unsachgemäße oder missbräuchliche Behandlung
  • Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
  • Gewaltanwendung (z. B. Schläge)
  • Reparaturversuche in Eigenregie
  • Umwelteinflüsse (Hitze, Feuchtigkeit etc.)

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass Sie uns die Prüfung des Garantiefalls ermöglichen (z. B. durch Einschicken der Ware).

Bitte achten Sie auf eine sichere Verpackung, um Transportschäden zu vermeiden.

Eine Rechnungskopie muss beigelegt werden, damit wir prüfen können, ob die Garantiefrist eingehalten wurde. Ohne Rechnungskopie können wir die Garantieleistung ablehnen.

III. Umfang der Garantie

1. Diese Garantie erfasst ausschließlich Produktausfälle, die durch Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden.

2. Die Garantie begründet eine Pflicht, während der Garantiezeit im Fall eines Produktausfalls das betroffene Produkt oder ein vergleichbares Produkt kostenfrei an den ursprünglichen Lieferort zu liefern (Ersatzlieferung).

3. Eine weitergehende Mängelhaftung wird durch diese Garantie nicht begründet. Weitere Aufwendungen des Kunden (z. B. Kosten für den Austausch defekter Produkte) übernehmen wir nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unserer AGB.

4. Kosten, die nicht unter die gesetzliche Gewährleistung fallen (z. B. De- und Neumontage, Versand, Entsorgung, Fahrt- und Wegezeiten, Hebevorrichtungen, Gerüste, Ausfallkosten etc.), trägt der Kunde.

5. Garantieleistungen werden nur bis zum Ablauf des ursprünglichen Garantiezeitraums erbracht. Eine Ersatzlieferung verlängert den Garantiezeitraum nicht.

6. Die Mängelhaftung nach unseren AGB bleibt von dieser Garantie unberührt.

IV. Garantieberechtigter

Der Garantieanspruch kann von jedem Kunden gegen Vorlage der auf ihn ausgestellten Rechnung geltend gemacht werden.

Wichtiger Hinweis: Diese Händlergarantie schränkt Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln nicht ein. Gesetzliche Gewährleistungsrechte können Sie unentgeltlich in Anspruch nehmen – unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt.